GeburtstagsgrüßE SäChsisch

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Landkreis Meißen. Für Gerda Freimuth ist es der erste Blick. Wenn das neue Amtsblatt im Briefkasten liegt, blättert die Rentnerin aus der Röderaue erst mal bis zur Glückwunsch-Seite durch. Da steht, welche Senioren aus der Gemeinde demnächst Geburtstag haben. „Man hat ja mit vielen früher gearbeitet oder kennt sich eben“, sagt die Mittsiebzigerin. „Da rufe ich dann an oder gehe zum Gratulieren hin.“ In den letzten Amtsblättern war die Geburtstags-Liste aber erheblich geschrumpft, nur noch „runde“ und „halbrunde“ Geburtstage waren zu sehen. „Das hat mich geärgert, man bekommt ja nichts mehr mit“, sagt Gerda Freimuth, die eigentlich anders heißt. Wie ihr geht es vielen. Auch die SZ erreichen immer wieder Anrufe, die über das Problem klagen.

Grund für die geschrumpften Gratulationen in Amtsblättern und Zeitungen ist das neue Bundesmeldegesetz. Es regelt seit 1. November 2015, dass anders als bisher nur noch runde und halbrunde Geburtstage zwischen dem 70. und 100. Lebensjahr veröffentlicht werden dürfen. Wer 100 oder mehr Jahre alt wird, dem kann jährlich gratuliert werden.

Schon die Aussicht auf diese neuen Regeln hatte vielerorts Proteste ausgelöst, gerade auf dem Land. Gemeinderäte warnten vor einem Eingriff ins dörfliche Leben, auch Bürgermeister zeigten sich verständnislos – und sind es nach wie vor. „Ich finde es schade und unverständlich, weil es für den einen oder anderen Jubilar eine Art ‚Ehre‘ war, seinen Namen im Amtsblatt zu lesen“, sagt etwa Zeithains Gemeindechef Ralf Hänsel (parteilos). Ihn und viele Amtskollegen erreichte Kritik wegen der Änderung. „Diese Informationen fehlen den älteren Bürgern“, weiß der Nünchritzer Bürgermeister Gerd Barthold (CDU).

Der Freundin Zum Geburtstag

Das Rathaus in der Gemeinde Röderaue habe sogar „massive Beschwerden“ registriert, sagt Hauptamtsleiterin Kerstin Herklotz. „Was? Wieso? Das ist ja schade. Das haben wir immer wieder zu hören bekommen.“ Das sei der Grund gewesen, die Glückwünsche zurückzubringen. Mit einigem Aufwand haben man alle Betroffenen schriftlich angefragt, ob sie ihre Geburtstage künftig wieder veröffentlicht haben möchten, so Herklotz. Die Glückwünsche seien nun als kostenlose private Kleinanzeige zu verstehen. Als Service der Gemeinde für die Bürger.

Im Büro von Sachsens oberstem Datenschützer wird das kritisch gesehen. Von einer „rechtswidrigen Handlung“ spricht Andreas Schneider, Mitarbeiter des Landesdatenschutzbeauftragten Andreas Schurig. Der Wortlaut des Gesetzes sei eindeutig, es bestehe keine Befugnis, sämtliche Seniorengeburtstage zu verarbeiten und zu veröffentlichen. Auch dann nicht, wenn die Betroffenen einwilligen.

Fraglich zudem, ob und wie die Röderaue bei ihren Senioren nachgefragt hat. Dass die Kommune sich ein Okay bei ihnen geholt hat, davon wissen zumindest zwei Rentnerinnen aus Koselitz und Frauenhain nichts. Die Koselitzerin sagt: „Ich muss das eigentlich gar nicht haben.“ Sie ärgere sich sogar, dass sie der Veröffentlichung ihres letzten Geburtstags nicht rechtzeitig widersprochen habe.

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Das ist auch ein großer Kritikpunkt von Datenschützern an der neuen Meldegesetz-Regelung: Dass der Gesetzgeber von der Einwilligung der Menschen zur Veröffentlichung ausgehe und Betroffene aktiv widersprechen müssen, gehe an der Lebensrealität und dem mutmaßlichen Mehrheitswillen vorbei, so Andreas Schneider.

Das Rathaus in der Gemeinde Röderaue habe sogar „massive Beschwerden“ registriert, sagt Hauptamtsleiterin Kerstin Herklotz. „Was? Wieso? Das ist ja schade. Das haben wir immer wieder zu hören bekommen.“ Das sei der Grund gewesen, die Glückwünsche zurückzubringen. Mit einigem Aufwand haben man alle Betroffenen schriftlich angefragt, ob sie ihre Geburtstage künftig wieder veröffentlicht haben möchten, so Herklotz. Die Glückwünsche seien nun als kostenlose private Kleinanzeige zu verstehen. Als Service der Gemeinde für die Bürger.

Im Büro von Sachsens oberstem Datenschützer wird das kritisch gesehen. Von einer „rechtswidrigen Handlung“ spricht Andreas Schneider, Mitarbeiter des Landesdatenschutzbeauftragten Andreas Schurig. Der Wortlaut des Gesetzes sei eindeutig, es bestehe keine Befugnis, sämtliche Seniorengeburtstage zu verarbeiten und zu veröffentlichen. Auch dann nicht, wenn die Betroffenen einwilligen.

Fraglich zudem, ob und wie die Röderaue bei ihren Senioren nachgefragt hat. Dass die Kommune sich ein Okay bei ihnen geholt hat, davon wissen zumindest zwei Rentnerinnen aus Koselitz und Frauenhain nichts. Die Koselitzerin sagt: „Ich muss das eigentlich gar nicht haben.“ Sie ärgere sich sogar, dass sie der Veröffentlichung ihres letzten Geburtstags nicht rechtzeitig widersprochen habe.

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Das Rathaus in der Gemeinde Röderaue habe sogar „massive Beschwerden“ registriert, sagt Hauptamtsleiterin Kerstin Herklotz. „Was? Wieso? Das ist ja schade. Das haben wir immer wieder zu hören bekommen.“ Das sei der Grund gewesen, die Glückwünsche zurückzubringen. Mit einigem Aufwand haben man alle Betroffenen schriftlich angefragt, ob sie ihre Geburtstage künftig wieder veröffentlicht haben möchten, so Herklotz. Die Glückwünsche seien nun als kostenlose private Kleinanzeige zu verstehen. Als Service der Gemeinde für die Bürger.

Im Büro von Sachsens oberstem Datenschützer wird das kritisch gesehen. Von einer „rechtswidrigen Handlung“ spricht Andreas Schneider, Mitarbeiter des Landesdatenschutzbeauftragten Andreas Schurig. Der Wortlaut des Gesetzes sei eindeutig, es bestehe keine Befugnis, sämtliche Seniorengeburtstage zu verarbeiten und zu veröffentlichen. Auch dann nicht, wenn die Betroffenen einwilligen.

Fraglich zudem, ob und wie die Röderaue bei ihren Senioren nachgefragt hat. Dass die Kommune sich ein Okay bei ihnen geholt hat, davon wissen zumindest zwei Rentnerinnen aus Koselitz und Frauenhain nichts. Die Koselitzerin sagt: „Ich muss das eigentlich gar nicht haben.“ Sie ärgere sich sogar, dass sie der Veröffentlichung ihres letzten Geburtstags nicht rechtzeitig widersprochen habe.

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